Religionsunterricht

Der Auftrag der Landeskirchen
Gemäss Volksschulgesetz (Art. 3) wird die Schule nach christlichen Grundsätzen geführt. Der Religionsunterricht ist ein Beitrag zum Erziehungs- und Bildungsauftrag der Schule und ist Sache der Landeskirchen und ihrer Behörden, wobei die 1. & 2. Klassen zurzeit ökumenisch und die 3. – 6. Klassen konfessionell unterrichtet werden.

Was vermittelt der Religionsunterricht
Religion gehört zum Fachbereich Mensch und Umwelt und ist ein fester Bestandteil im schulischen Stundenplan. Religionsunterricht ist nicht nur Wissensvermittlung, sondern ermöglicht ebenso eine Beziehung zu Gott aufzubauen und zur kirchlichen Gemeinschaft hinzuführen. Im Religionsunterricht gehen wir auf menschliche Grundfragen und Grundbedürfnisse ein und erarbeiten mit den Schülerinnen und Schülern sinnvolle Antworten. Der Religionsunterricht ist nicht wertneutral, da den Kindern die christlichen Grundwerte vermittelt werden. Selbstverständlich werden dabei auch aktuelle Fragestellungen der Kinder in den Unterricht integriert.

Wo findet der Religionsunterricht statt
Die Schulgemeinde stellt die Räumlichkeiten für die Erteilung des Religionsunterrichts unentgeltlich zur Verfügung und nimmt die im Lehrplan vorgesehenen Lektionen in den Stundenplan auf (Volksschulgesetz Art. 16). Die Kosten für den Religionsunterricht, d.h. die Entlöhnung der Lehrpersonen sowie sämtliches Arbeitsmaterial werden von den Kirchgemeinden getragen.

Verantwortung des Religionsunterrichtes
Die Religionslehrpersonen werden auf katholischer Seite von der/dem Katecheseverantwortlichen der Pfarrei (Primarstufe) und der Katechetischen Arbeitsstelle im Lebensraum St.Gallen (Oberstufe) und auf evangelischer Seite von einer ressortverantwortlichen Person der Kirchgemeinde begleitet und visitiert. Weiterhin gewährleisten sie die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Kirchen- und Schulbehörden. Bei uns ist das sowohl für Primar- als auch für Oberstufe Barbara Wälti.

Wer darf in den Religionsunterricht
Das Fach Religion ist ein Angebot für die Angehörigen einer Landeskirche (reformiert & katholisch). Im Sinne der «Gastfreundschaft» dürfen jedoch auch alle anderen Kinder den Religionsunterricht besuchen. Kinder, welche nicht einer Landeskirche angehören, müssen sich jedoch schriftlich bei den Religionsunterrichtsverantwortlichen anmelden. Eine Abmeldung, ist jeweils nur auf Ende eines Semesters möglich, dies erfolgt schriftlich und geht auch an die/den Religionsunterrichtsverantwortliche/n.

Angehörige einer Landeskirche können ihr Kind aus Glaubens- und Gewissensgründe (Kantonsverfassung Art. 3 Abs. 2) vom Religionsunterricht dispensieren. Auch dies erfolgt schriftlich an die/den Religionsunterrichtsveranwortliche/n und ist aus organisatorischen Gründen nur auf Ende eines Semesters möglich.

Ansprechpersonen für Religionsunterricht
Erste Ansprechperson ist immer die Religionslehrperson der Klasse.
Nächste Instanz ist die/der Religionsunterrichtsverantwortliche. Diese/r ist auch für An- & Abmeldungen sowie für Dispensgesuche zuständig.

Religionsunterrichtsverantwortliche
Für die kath. Pfarreien St.Maria Neudorf / Halden / St.Fiden: Gustin Marjakaj
Für die evang.-ref. Kirchgemeinde Tablat-St.Gallen: Jeannette Wey

 

suche
Kontakte
Agenda
Gottesdienste